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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Grafikteam Werbeagentur GmbH, Offenburg
Stand 08/2018

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1. Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen, die Grafikteam Werbeagentur GmbH (im folgenden Grafikteam) für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt Grafikteam nicht an, auch wenn Grafikteam diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Grafikteam hat mit dem Kunden etwas Anderes schriftlich vereinbart.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung. Sie gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. 

2. Zustandekommen von Verträgen
(1) Die Angebote von Grafikteam sind freibleibend. Vom Kunden erteilte Aufträge sowie mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Grafikteam (Auftragsbestätigung bzw. Besprechungsprotokolle und Briefing-Protokolle), sofern sich aus nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas Anderes ergibt.

(2) Hat Grafikteam auf Wunsch des Kunden einen Kostenvoranschlag erteilt, so kommt der Vertrag durch eine Freigabe des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande. Eine solche Freigabe kann auch in der Beauftragung von Grafikteam durch den Kunden in Kenntnis des Kostenvoranschlags liegen. 

3. Leistungsumfang
(1) Allgemein: Der von Grafikteam geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, oder falls ein Kostenvoranschlag abgegeben wurde, aus der im Kostenvoranschlag enthaltenen Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte und Leistungen. Im Vertrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet.

(2) Erstellung und Pflege von Internetpräsenzen. Dies umfasst, ohne abschließend zu sein, insbesondere die Aktualisierung/Pflege, Analyse/Konzeption, Gestaltung, Programmierung sowie Implementierung einer Website, auch für mobile Endgeräte. Im Besonderen wird dies im Kostenvoranschlag je nach gewünschtem Leistungsumfang spezifiziert (siehe auch unter Ziff. 10 Abs. 5 Vergütung).

(3) Die Vereinbarung von Änderungen und Erweiterungen der Leistungen von Grafikteam bedarf der schriftlichen Zustimmung von Grafikteam.

(4) Kommt bei vereinbarten erweiterten Leistungen keine gesonderte Vergütungsabrede zustande, so gelten die jeweils gültige Agentur-Preisliste von Grafikteam sowie die in Ziff. 10 beschriebenen Grundsätze.

4. Bereitgestellte Daten, Programme und Inhalte
(1) Die von Grafikteam im Rahmen der Grafikteam-Auftragsabwicklung zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel eine Software als Content-Management-System) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von Grafikteam zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer eines Vertragsverhältnisses bzw. erteilter Lizenzrechte des jeweiligen Inhabers unter der für den Kunden über Grafikteam reservierten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder verändern. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Grafikteam oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

(2) Grafikteam haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Paketkomponenten nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziff. 15. Grafikteam ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern der Grafikteam liegen, nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

(3) Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files gespeichert. Grafikteam stellt dem Kunden aufbereitete Statistiken über Zugriffe auf seine Internetpräsenz zur Verfügung. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von Grafikteam nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch Grafikteam ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das  Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen (insbesondere rechtsextremistischen) oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte im Rahmen der Grafikteam-Internet-Auftragsbearbeitung nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

(5) Grafikteam ist berechtigt, unter Ziff. 4 Abs. 4 beschriebenen Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu löschen bzw. zu blockieren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist Grafikteam berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

(6) Für alle produzierten und veröffentlichten Inhalte ist der Kunde jeweils selbst verantwortlich. Eine generelle Überprüfung oder Überwachung dieser Inhalte wird von Grafikteam nicht durchgeführt.

5. Briefings und Besprechungen
(1) Basis der Tätigkeit von Grafikteam bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, fertigt Grafikteam darüber ein Briefing-Protokoll  an und übermittelt dieses innerhalb von drei Werktagen an den Kunden.

(2) Die Inhalte der Briefing- und Besprechungsprotokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben und als verbindlich, wenn der Kunde diesen nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.

6. Lieferfristen und Termine, Kundeninformationen und  -bestellungen
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, sind Liefer- und Leistungsfristen und Termine unverbindlich.  Für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden haftet Grafikteam nicht.

(2) Der Kunde wird Grafikteam alle für deren Leistungen erforderliche Daten und Informationen über Marketingziele,  Märkte und Produkte zur Verfügung stellen. Weitere diesen Zwecken dienliche Daten wird der Kunde Grafikteam auf Anforderung zur Verfügung stellen.

(3) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde Grafikteam alle erforderlichen Informationen für die Ausführung der Leistung zur Verfügung gestellt hat.

(4) Der Kunde haftet, wenn und soweit die von ihm Grafikteam zur Verfügung gestellten Informationen und Beistellungen mit Rechten Dritter belastet sind, die Grafikteam die Ausführung oder Erfüllung der vereinbarten Leistungen unmöglich machen oder erschweren.

(5) Der Kunde wird Genehmigungen und Zustimmungen so rechtzeitig erteilen, das der Arbeitsablauf von Grafikteam und deren Lieferanten und Subunternehmen und damit die Realisierung der Werbemaßnahme, nicht beeinträchtigt wird. Etwaige durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigungen oder Zustimmungen entstehende Mehrkosten und dadurch verursachte Qualitäts‐ und Fristenrisiken trägt der Kunde.

7. Vertraulichkeit von Kundendaten und -informationen
Grafikteam wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen, Daten und Unterlagen des Kunden, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer eines Projektes hinaus, längstens jedoch für eine Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des jeweils betroffenen Auftrags.

8. Beauftragung Dritter
(1) Fremdarbeiten werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben, soweit nicht im Einzelfall etwas Anderes ausdrücklich vereinbart wird. Dies gilt insbesondere für Produktionsaufträge. Grafikteam überwacht die Ausführung der Fremdarbeiten und prüft das Ergebnis.

(2) Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten darf sich Grafikteam auch der Hilfe Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.

(3) Setzt Grafikteam auf Wunsch des Kunden bestimmte Dritte für solche Arbeiten ein, steht Grafikteam für die Qualität der Leistungen dieser Dritten gegenüber dem Kunden nicht ein.

9. Abnahme/Fertigstellung
(1) Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig. Die von Grafikteam zu erbringende Leistung gilt als abgenommen,  wenn der Kunde nicht das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach  dem  Zeitpunkt abnimmt, an dem es ihm sowohl übergeben als auch von Grafikteam als abnahmefähig bezeichnet wurde.  
Es gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde ein abnahmereifes Werk vorbehaltlos zu nutzen beginnt.

(2) Internetpräsenz (Website)

(a) Zwischen Übergabe einer von Grafikteam erstellten Internetpräsenz und deren verbindlicher Abnahme wird dem Kunden für einen Zeitraum von mindestens 10 Werktagen die Möglichkeit zur Überprüfung der vereinbarten Funktionen eingeräumt.

(b) Grafikteam wird bei der Überprüfung ermittelte Mängel schnellstmöglich beseitigen. Soweit sie die Abnahme hindern, ist diese erneut durchzuführen.

(c) Die Kunden sind nach Fertigstellung der Internetpräsenz zur Prüfung verpflichtet. Ein auftretender Mangel muss innerhalb von 10 Werktagen schriftlich benannt werden. Wird der Mangel nicht schriftlich benannt, gilt die Website als genehmigt. Dasselbe gilt auch, wenn ein Mangel nach der Abnahme auftritt. In diesem Fall wird Grafikteam eine Mängelbeseitigung nur gegen Erstattung von entstandenen Aufwänden kostenpflichtig vornehmen.

10. Vergütung
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag nichts Anderes ergibt, wird für alle Leistungen von Grafikteam die Vergütung im Rahmen der vom Kunden genehmigten Kostenvoranschläge vereinbart. Als Kalkulationsgrundlage gelten die zum Zeitpunkt der Leistung aktuellen Vergütungssätze der Agentur-Preisliste von Grafikteam. Für genehmigte Kostenvoranschläge gilt eine Abweichung von bis zu +10 Prozent als von der Genehmigung umfasst.

(2) Sämtliche Vergütungen von Grafikteam verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.

(3) Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie alle sonstigen Reisen, zum Beispiel zur Drucküberwachung und zu Druckabnahmen, sowie Reisen im besonderen Auftrag des Kunden werden dem Kunden gesondert berechnet. Sie sind nicht Bestandteil des Kostenvoranschlags.

(4) Die im Zusammenhang mit den Fremdleistungen notwendigen Agenturleistungen bietet Grafikteam auf Stundenbasis als Eigenleistungen an und rechnet sie nach Freigabe ab.

(5) Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Pflege von Internetpräsenzen

(a) Der Kunde ist auch für Kosten verantwortlich, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangsdaten verursachen. Es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Kunden. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die Pflicht ein automatisch zugeteiltes Passwort sofort bei der ersten Einwahl in den Internet-Service neu zu vergeben. Er stellt Grafikteam von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

(b) Sollte eine ausgewählte, beauftragte und somit betroffene Vergabestelle (z. B. die DENIC e.G.) für Internet-Adressen ihre Preisgestaltung und/oder ihr Abrechnungsmodell für Domains (Internet-Adressen) ändern, so hat Grafikteam die Berechtigung, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn eine derartige Anpassung unzumutbar sein sollte.

(c) Vereinbart der Kunde mit Grafikteam eine Betreuung von Domains, so beruht diese Betreuung und damit in Zusammenhang stehende etwaigen Entgelte jeweils auf der Grundlage der geltenden Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, welche ergänzend zu diesen AGB gelten.

11. Rechnung/Zahlung
(1) Ist nichts Anderes aufgrund von Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen oder Protokollen vereinbart, ist die  Vergütung für Werkaufträge mit der Abnahme und Inrechnungstellung durch Grafikteam fällig. Die Vergütung für Dienstleistungen ist jeweils nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts Anderes vereinbart ist.

(2) Rechnungen für Fremdaufträge sowie Spesen und Reisekosten werden dem Kunden unmittelbar nach Anfall in Rechnung gestellt.

(3) Die von Grafikteam dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt sofort und spesenfrei fällig. Skonti werden nicht gewährt.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Ansprüche des Kunden von Grafikteam nicht bestritten oder wenn diese rechtskräftig festgestellt sind.

(5) Bei begründeter, schlechter Bonität sowie bei größeren Auftragssummen behalten wir uns vor, Teilrechnungen zur Vorkasse bzw. nach Auftragsfortschritt zu stellen.

12. Kündigungen/Stornierungen
(1) Stornierungen von Aufträgen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Grafikteam.

(2) Kündigungen nach § 649 BGB durch den Kunden sind bei Werkleistungen zulässig, jedoch hat der Kunde dann insbesondere auch diejenigen Aufwendungen zu tragen, die Grafikteam durch Abschlüsse von Verträgen mit Dritten ohne Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den gekündigten Auftrag entstehen.

(3) Bei laufenden Betreuungsleistungen können diese bis zu 3 Monate pro Jahr kostenfrei pausiert werden. Die Vertrags-Mindestlaufzeit verlängert sich um die Laufzeit der Pausierung.

13. Rechte an von Grafikteam erstellten Leistungen
(1) Ist der Kunde nicht in Zahlungsverzug, ist er berechtigt, die ihm überlassenen Leistungen auch schon vor Entrichtung der Vergütung für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag nicht nur mit einem unwesentlichen Betrag in Verzug ist.

(2) Die Nutzungsrechte für Entwürfe, die von Grafikteam im Rahmen eines vom Kunden beauftragten Projekts erarbeitet, vom Kunden aber verworfen werden, bleiben grundsätzlich bei Grafikteam. Das Gleiche gilt für Leistungen, die Grafikteam im Rahmen eines vom Kunden initiierten Wettbewerbs- oder Angebotsverfahrens erbringt, für die Grafikteam jedoch nicht vergütet wird.

14. Übertragung von Nutzungsrechten
(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und räumlich dem Vertragszweck entsprechendes Nutzungsrecht an den zur werblichen Verwendung freigegebenen Leistungsergebnissen von Grafikteam zu dem vom Vertrag vorgesehenen Zweck. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Grafikteam.

(2) Die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen sowie an Leistungsschutzrechten Dritter, zum Beispiel von Darstellern,  Sprechern, Models, wird Grafikteam in dem Umfang erwerben und auf den Kunden nach Zahlung der Vergütung übertragen, wie es für die Durchführung der nach dem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in  dem  vereinbarten Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird Grafikteam den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren. Der Kunde trägt die Mehrkosten, die für den Erwerb von zusätzlichen Nutzungsrechten aufgrund seiner weiteren Weisungen entstehen.

(3) Die Weiterübertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Grafikteam. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Das Nutzungsrecht des verbundenen Unternehmens erlischt jedoch mit dessen Ausscheiden aus dem Konzernverbund des Kunden.

(4) Die  vorstehenden Regelungen gelten auch für Leistungsergebnisse, auf die die Regelungen der UrhG aufgrund mangelnder Gestaltungshöhe nicht anwendbar sind (z. B. Konzepte, Strategien), es sei denn, die Leistungsergebnisse  entbehren der Individualität.

(5) Der Kunde hat Grafikteam auf dessen Verlangen in angemessenem  Umfang Auskunft über die Nutzung der Rechte zu geben.

(6) Will der Kunde die Leistungsergebnisse über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen, so bedarf dies einer besonderen Vereinbarung.

15. Gewährleistung, Mängelansprüche
(1) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde Zwischenergebnisse freigezeichnet hat und die Arbeitsergebnisse den freigezeichneten Zwischenergebnissen entsprechen und keine anderen Mängel vorhanden sind.

(2) Mängelansprüche wegen unwesentlicher Mängel, wie z. B. geringe Farbabweichungen, bestehen nicht. Eine Haftung für geringe Farbabweichungen ist ferner dann ausgeschlossen, wenn der Kundenauftrag einen Andruck oder Analog-Proof nicht vorsieht oder bei weiterverarbeitenden Dritten (wie z. B. Internetdruckereien) nicht mehr geschäftsüblich ist. Dies gilt nicht, soweit Grafikteam in Bezug auf bestimmte Leistungsergebnisse eine Garantie eingeräumt hat.

(3) Von Grafikteam gelieferte Leistungsergebnisse hat der Kunde, sofern er Kaufmann ist, unverzüglich nach Erhalt,  jedenfalls aber vor einer Weiterverarbeitung, auf erkennbare Mängel zu überprüfen und hierbei festgestellte eventuelle Mängel unverzüglich spezifiziert in Text- oder Schriftform zu rügen. Später festgestellte Mängel hat der Kunde ebenfalls unverzüglich in Text- oder Schriftform spezifiziert zu rügen. Kunden, die keine Kaufleute sind, haben offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses zu rügen. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, so erlöschen seine hierdurch betroffenen Mängelansprüche.

(4) Die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Im Falle mangelhafter Leistung ist Grafikteam berechtigt, eine kostenlose Nacherfüllung durchzuführen, und zwar  nach Wahl von Grafikteam durch Nachbesserung oder Neuerstellung des betroffenen Leistungsergebnisses. Das Recht zur Nachbesserung steht Grafikteam auch bei Dienstleistungen zu, soweit die Ergebnisse der Dienstleistungen einer Nachbesserung zugänglich sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie von Grafikteam verweigert, ist sie dem Kunden unzumutbar,  oder kommt Grafikteam mit  der  Nacherfüllung in Verzug, so kann der  Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die ihm zustehenden weiteren gesetzlichen Mängelansprüche geltend machen. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt Ziff. 15.

16. Haftung
(1) Die Haftung für Datenverlust beim Kunden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Insbesondere haftet Grafikteam nicht für Schäden, die bei der Einhaltung zumutbarer Sicherungsmaßnahmen beim Kunden nicht eingetreten wären.

(2) Eine rechtliche Überprüfung der Leistungsergebnisse von Grafikteam schuldet Grafikteam nicht. Grafikteam übernimmt daher keine Haftung für die wettbewerbs-, geschmacksmuster-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit der erstellten Leistung, soweit vertraglich nichts Anderes ausdrücklich bestimmt ist. Grafikteam wird jedoch den Kunden auf etwaige ihr bekannte rechtliche Bedenken hinweisen.

(3) Grafikteam haftet dem Kunden im Rahmen eines Auftrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes.  Die Haftung von Grafikteam und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist  ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf).

(4) Die Haftung von Grafikteam im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(5) Der Kunde hält Grafikteam von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Grafikteam aufgrund von Anweisungen  und Beistellungen des Kunden oder aufgrund der rechtlichen Unzulässigkeit der Leistungsergebnisse geltend gemacht werden, es sei denn, Grafikteam hätte die Verletzung von Rechten Dritter trotz fehlender Prüfpflicht erkennen  müssen oder Grafikteam hat sich ausnahmsweise ausdrücklich verpflichtet, für die Leistungsergebnisse rechtlich einzustehen.

(6) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Die Verjährung  beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers. Ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in 3 Jahren seit der Verletzungshandlung.

(7) Die gesetzlichen Regelungen nach dem ProdHaftG und bei der Verletzung von Leib und Leben bleiben unberührt.

17. Nutzungen der Leistungsergebnisse  durch Grafikteam
(Eigenwerbung, Recht zur Urheberbenennung)

(1) Der Kunde gestattet es Grafikteam, die Arbeitsergebnisse von Grafikteam oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Auftrags – in angemessenem Umfang zu nutzen.

(2) Grafikteam hat das Recht, vom Kunden die Benennung der Urheber zu verlangen; Grafikteam ist ferner berechtigt, die Abbildung des Namenszugs und/oder des Logos von Grafikteam auf den Werbemitteln des Kunden, die Leistungsergebnisse von Grafikteam sind, in dezenter Form zu verlangen.

18. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
(1) Alle von Grafikteam für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Illustrationen, Entwürfe und für das Endprodukt verwendete Daten sind von Grafikteam ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die  Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung auf Wunsch des Kunden über die vereinbarte Frist hinaus sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.

(2) Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann Grafikteam sofort vernichten.

(3)  Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Eine Bearbeitung und Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung. Alle von Grafikteam dem Kunden zur Verfügung gestellten Datenträger, Dateien und Daten dürfen nur mit Einwilligung von Grafikteam verändert werden.

(4) Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen.

19. Datenschutz
(1) Grafikteam speichert die im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendigen Kundendaten, insbesondere die Firma des Kunden, den Ansprechpartner und die Adresse (inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse).

(2) Grafikteam gewährleistet, dass alle ihr oder von ihr zur Vertragsdurchführung betrauten Dritten bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse während der Vertragslaufzeit und nach Vertragslaufzeit geheim bleiben. Besonders sensible Daten sind vom Kunden genauer zu spezifizieren, wenn das Geheimhaltungsbedürfnis nicht offensichtlich ist.

(3) Grafikteam ist berechtigt, die gespeicherten personenbezogenen Kundendaten auch zu Marketingmaßnahmen gegenüber dem Kunden zu verwenden.

(4) Grafikteam ist berechtigt, die gespeicherten personenbezogenen Kundendaten zur methodischen Nutzung, zum Betreiben der kundenbezogenen Anwendungen und zur Optimierung der ebenfalls kundenbezogenen Dienstleistungen zu verwenden. Soweit dies für die inhaltliche Ausgestaltung, Pflege und Verbesserung des im Vertragsverhältnis relevanten Inhalts (Bestandsdaten) erforderlich ist.

20. Schriftformklausel
Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Verträgen sind schriftlich zu vereinbaren; dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

21. Anwendbares Recht
Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen ist Offenburg/Deutschland, wenn der Kunde Kaufmann ist. Grafikteam kann jedoch den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt.

Ergänzende Vertragsbedingungen über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising / SEA)

Ergänzende Vertragsbedingungen über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising/SEA)

 

der Grafikteam Werbeagentur GmbH, Offenburg
Stand 01/2017

Ergänzende Vertragsbedingungen Search Engine Advertising (SEA) als PDF herunterladen

1. Geltungsbereich, Definitionen
(1) Gegenstand dieser ergänzenden Bedingungen (im Folgenden SEA-AGB genannt) sind Verträge im Bereich Analyse der Kundenwebseite, Off-und On-Page-Optimierung sowie der Schaltung und Buchung von Suchmaschinenwerbung bei Google für bestimmte Internetseiten (im Folgenden SEA-Leistungen genannt). Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sowie dem Angebotsschreiben

(2) Diese SEA-AGB der Grafikteam Werbeagentur GmbH (im Folgenden Grafikteam genannt) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) von Grafikteam im Rahmen der Erbringung der gemäß 1 (1) bezeichneten Dienstleistungen und gelten vorrangig, sofern sich diese in einzelnen Punkten widersprechen.

(3) Diese SEA-AGB, die Grafikteam AGB sowie die Bestimmungen des Angebots sind für den Inhalt der Vertragsbeziehungen zwischen Grafikteam und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) einzig maßgebend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.

(4) Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Grafikteam nicht an, auch wenn Grafikteam diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Grafikteam hat mit dem Kunden etwas Anderes schriftlich vereinbart. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung im entsprechenden Anwendungsbereich. Sie gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

2. Funktionsweise der Suchmaschinewerbung 
(1) Die Suchmaschinenbetreiber eröffnen werbenden Unternehmen die Möglichkeit, bei Eingabe bestimmte Suchbegriffe durch den Nutzer in direkter Nähe zu den eigentlichen Suchergebnissen Werbeanzeigen zu schalten, die auf durch den Werbenden bestimmte Internetseiten verlinken. Kosten für den Werbenden entstehen in der Regel dann, wenn der Nutzer die eingeblendete Anzeige aufruft.

(2) Sind für bestimmte Suchbegriffe (Keywords) von mehreren werbenden Unternehmen Anzeigen gebucht, so kann es vorkommen, dass nicht alle Anzeigen durch den Suchmaschinenbetreiber eingeblendet werden. Welche Anzeigen in diesem Falle eingeblendet werden und in welcher Reihenfolge, ermittelt ausschließlich der Suchmaschinenbetreiber im Wege einer Auktion.

3. Leistungsumfang
(1) Der Umfang und Inhalt der Leistung ergibt sich aus dem im Angebot angegebenen Leistungsumfang, diesen SEA-AGB sowie den allgemeinen AGB von Grafikteam.

(2) Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die SEA-Leistung Grafikteam zur Verfügung stellt (nachfolgend SEA-Budget genannt). Dieses SEA-Budget darf nicht überschritten werden. Es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den Folgemonat erhöht werden. Eine Reduzierung des SEA-Budgets ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum möglich. Das Mindestbudget beträgt EUR 300,– pro Monat und darf auch bei einer Budget-Reduzierung nicht unterschritten werden.

(3) Leistungen von Grafikteam:

(a) Einrichtung: Nach Abschluss des Vertrages beginnt Grafikteam mit der Konzipierung und Erstellung der SEA-Kampagne bzw. mit der Überprüfung und Überarbeitung bereits laufender, nicht von Grafikteam erstellter Kampagnen. Grafikteam erstellt für den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang Anzeigen, die nach der Eingabe der bestimmten Keywords in die Suchmaschinen-Webseite eingeblendet werden können. Grafikteam übernimmt auch die Erstellung der Keyword-Liste in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Mit Beginn der Leistungserbringung wird zugleich auch die Einmalgebühr für die Ersteinrichtung fällig und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(b) Serviceleistungen: Nach Fertigstellung und abhängig vom zur Verfügung stehenden SEA-Budget werden weitere Maßnahmen durchgeführt.

  • Einrichtung eines neuen bzw. Optimierung des im Vertrag angegebenen Google AdWords-Kontos.
  • Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits laufender Google AdWords-Kampagnen (insbesondere Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen);
  • Definition von Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber;
  • Verwaltung des Google AdWords-Tagesbudget

(c) Optional: Erstellung einer standardisierten Landingpage im Responsive Design für mobile Endgeräte nach gesonderter Kostenaufstellung. Hierzu verweisen wir insbesondere auf die allgemeinen Bestimmungen gemäß der AGB von Grafikteam.

(d) Eine statische oder bestimmte Einblendung oder Platzierung ist ebenso wenig geschuldet, wie eine bestimmte Zahl von Kontakten innerhalb eines gewissen Zeitraumes.

4. Google AdWords-Konto
(1) Grafikteam wird für den Auftraggeber beim Suchmaschinenbetreiber Google ein entsprechendes AdWords-Konto einrichten, welches von Grafikteam verwaltet wird.

(2) Existiert bereits ein AdWords-Konto im Namen des Auftraggebers, übernimmt Grafikteam die Verwaltung des Kontos für den Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Grafikteam die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Google AdWords-Konto einzuräumen. Der Auftraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Google AdWords-Kontos mit dem Kundencenter-Konto von Grafikteam zu. Grafikteam verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht.

(4) Der Auftraggeber stimmt zu, dass Grafikteam Kosten über das Google AdWords-Konto des Auftraggebers gemäß dem vereinbarten AdWords-Budget verursachen darf.

(5) Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erstellt der Auftragnehmer vor der ersten Kontooptimierung eine Sicherungsdatei des Google AdWords-Kontos des Auftraggebers.

5. Richtlinien und Gesetze 
(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass Suchmaschinenwerbung im Rahmen und auf Grundlage der für die Suchmaschinenwerbung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien des Suchmaschinenbetreibers erfolgt, auf deren Inhalt Grafikteam keinen Einfluss hat.

(2) Grafikteam ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Daten abzulehnen, soweit Inhalte gegen Rechtsvorschriften, Richtlinien, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen.

(3) Grafikteam ist berechtigt, die im Namen seiner Auftraggeber erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen; sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Grafikteam von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Nach Fertigstellung der Kampagne, der Texte, der ggf. einzurichtenden Webseite, kontaktoptimierten Landingpage hat der Auftraggeber diese freizugeben. Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforderung durch Grafikteam zu erfolgen. Werden innerhalb der Frist keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers benannt, so gelten die erstellten Inhalte als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehlerfrei und können von Grafikteam freigeschaltet werden.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die beauftragte Dienstleistung nötigen Informationen und Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Definitionen, Zugangsdaten etc. unverzüglich bereitzustellen, jedoch jedenfalls binnen 5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch Grafikteam.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien und aller durch ihn gelieferter und/oder freigegebener Daten und Keywords über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind. Insoweit ist es ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der Suchmaschinenbetreiber zu klären bzw. klären zu lassen. Grafikteam obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte, Angaben und Links.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Grafikteam für den entsprechenden Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit. Soweit dadurch vereinbarte Leistungen von Grafikteam aufgrund von vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, bleibt die Zahlungspflicht des Auftraggebers davon unberührt.

7. Keine Exklusivität

Grafikteam ist es gestattet, benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen. Grafikteam wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen.

8. Nutzungsrechte
(1) Stehen Grafikteam durch oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zu oder entstehen bei der Leistungserbringung, räumt Grafikteam dem Auftraggeber beschränkt auf den Vertragszeitraum alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein.

(2) Der Auftraggeber räumt Grafikteam während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken, Logos oder sonstigen Schutzrechten des Auftraggebers für Kampagnen der beauftragten Art und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen (bspw. die Erstellung einer standardisierten Landingpage) kostenfrei ein. Die Kosten für die Reservierung und das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains trägt der Auftraggeber.

(3) Ist auch die Einrichtung einer suchmaschinenoptimierten Webseite (Landingpage) Gegenstand des Vertrages, stehen Grafikteam sämtliche Rechte an der eingerichteten Webseite, der zugehörigen Domain und den Inhalten zu, soweit diese nicht vom Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflicht bereitgestellt wurden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten zusätzlichen Vergütung ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Landingpage.

9. Haftung/Gewährleistung von Grafikteam
(1) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sich die Einblendung und Platzierung der Anzeige innerhalb der Suchmaschinen-Internetseite ständig ändert, da die Einblendung und Platzierung im Ermessen des Suchmaschinenbetreibers liegt und die Einblendungs- und Rankingfaktoren geändert werden können. Grafikteam kann daher weder Gewähr für eine konkrete Anzeigenpositionen noch für die Dauer der Anzeigenschaltung übernehmen. Es kann auch nicht gewährleistet werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.

(2) Grafikteam prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (insbes. Texte, Keywords, Bilder) seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten/Landingpages die Rechte von Dritten verletzen. Grafikteam führt insbesondere keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe, Anzeigentexte, Keywords oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten, enthaltenen und freigegebenen Inhalte durch.

(3) Im Übrigen gelten die Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen gemäß den allgemeinen AGB von Grafikteam.

10. Haftung des Auftraggebers/Freistellung
(1) Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die geltend machen, dass die durch den Auftraggeber überlassenen Materialien und/oder zur Verfügung gestellten und/oder freigegebenen Inhalte und/oder Daten und/oder sonstige durch den Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte Dritter verstoßen, haftet allein der Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber stellt Grafikteam auf erstes Anfordern von allen diesbezüglichen Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, Grafikteam nach Kräften mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

11. Vertragslaufzeit/Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt zu dem im Auftrag angegebenen Zeitpunkt. Ist kein Laufzeitbeginn angegeben, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der ersten Kontoeinrichtung oder der ersten Kontooptimierung durch Grafikteam.

(2) Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt Grafikteam diese Werbemaßnahmen für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Mindestvertragslaufzeit). Anschließend verlängert sich die Laufzeit um jeweils einen weiteren Monat, sofern keine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt ist.

(3) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigungserklärung ist deren Zugang.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund liegen für Grafikteam unter anderem vor, wenn

  • Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
  • der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist;
  • ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten;
  • der Auftraggeber von Grafikteam zur Realisierung seiner Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet;
  • der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß den allgemeinen Bedingungen (AGB) von Grafikteam verstößt;
  • Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Keywords oder Seiteninhalte angreifen.

12. Schriftformklausel
Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Verträgen sind schriftlich zu vereinbaren; dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

13. Anwendbares Recht
Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen ist Offenburg/Deutschland, wenn der Kunde Kaufmann ist. Grafikteam kann jedoch den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt.